Schule Bahrenfelder Straße

Schulische Differenzierungs-/Förder- und Fordermaßnahmen

FÖRDERKONZEPT

der Schule Bahrenfelder Straße


  1. Ausgangssituation der Schule

Wir sind eine Grundschule mit derzeit achtzehn Grundschulklassen und zwei Vorschulklassen. Seit Anfang des Schuljahres 21/22 hat sich der KESS-Faktor von 4 auf 5 verändert. In diesem Schuljahr besuchen 435 Schüler:innen unsere Schule. Vor vielen Jahren galten wir noch als eine zweizügige ´Zwergenschule´ im bunten Stadtteil Ottensen mitten in Altona. Auch wenn wir mittlerweile deutlich gewachsen sind und nun bereits zwei vierzügige Klassenstufen und zwei fünfzügige Klassenstufen verantworten, liegt es uns weiterhin am Herzen, die persönliche und sehr familiäre Atmosphäre an unserer Schule beizubehalten.

Zwei großzügige und grüne Schulhöfe teilen wir uns mit dem GBS-Bereich, die mit vielen Freiflächen für die Pausen zum Bewegen und Spielen einladen.              

Seit dem Schuljahr 2013/14 bieten wir eine ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an. Die Kinder haben von 8-13 Uhr verlässlichen Unterricht und können darüber hinaus bis 16 Uhr kostenfrei betreut, gefordert und gefördert werden. Ein gesundes Mittagessen wird den Kindern angeboten und unterstreicht das gemeinsame Miteinander. Wer vor dem Unterricht, nach 16 Uhr oder in den Ferienzeiten weitere Betreuungsmöglichkeit benötigt, kann diese über das Schulbüro beantragen.

Unser Kollegium hat sich in den letzten Jahren deutlich verjüngt und vergrößert. Dabei profitieren wir von dem generationsübergreifenden Erfahrungswert der Kolleg:innen. Sowohl im Jahrgangsteam als auch stufenübergreifend in Fachkonferenzen beraten und begleiten wir uns gegenseitig und finden kollegiale Absprachen und treffen uns in regelmäßigen Teamzeiten im Jahrgangsteam.

Neununddreißig engagierte (Lehrer:innen-) Kolleginnen und Kollegen, eine zusätzliche Honorarkraft und neunundzwanzig GBS-Kolleg:innen diskutieren, erproben und verändern immer wieder das schulische Leben, um allen Kindern unseres lebendigen und toleranten Stadtteils bestmöglich und vielfältig zu begegnen und gerecht werden zu können.

 

Ziel der immerwährenden Schulentwicklung und des integrierten Förderkonzepts ist „Eine Schule für alle“. In unserem Selbstverständnis sind wir ‚Eine Schule für alle‘ Kinder und bauen unser pädagogisches Prinzip auf das hanseatische Motto ‚Gemeinsam in einem Boot‘. Die Organisation eines inklusiven Unterrichts wird in erster Linie wirksam durch unsere Haltung, durch unser Differenzierungskonzept, durch unser schulisches Raumkonzept, welches gerade ganz aktuell umgesetzt wird, durch unser Vorhaben des Hafens, aktuell der Kombüse, flexibles Umverteilen der Ressourcen und besondere Kreativität im Umgang mit einzelnen Kindern.

 

Als alles>>Könner-Schule haben wir uns entschieden, unsere Schüler:innen kompetenzorientiert zu unterrichten und von beliebigen Ziffernnoten abzusehen. Wir möchten die Kinder dort abholen, wo sie stehen und mit ihnen erreichbare und doch anspruchsvolle Lernziele absprechen und einlösen.

Dem Kollegium unserer Schule ist es schon seit Jahren wichtig, eine enge Vernetzung zwischen Elternhaus, Schule und GBS zu praktizieren. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine ´Schule für alle Kinder´ nur gelingen kann, wenn sowohl Kinder, Lehrer:innen, Erzieher:innen als auch Eltern gemeinsam und frühzeitig einen auf engem Vertrauen basierenden Kontakt aufnehmen und über die vier bzw. fünf Schuljahre aufrecht erhalten. Denn schulische Fördermaßnahmen können besonders gelingen, wenn das Elternhaus hinter den Vereinbarungen steht und diese unterstützt.

Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und unser pädagogischer Auftrag bilden somit den Grundstein für eine gelingende Inklusion an unserer Schule. Zudem gewährleisten die schulischen Rahmenbedingungen – wie Ressourcen, Lehrer:innenstunden, frühzeitige Diagnose, Fortbildung und Organisation der Fördermöglichkeiten  – ein vielfältiges Lernen und Lehren im Rahmen der von der Schulbehörde vorgesehenen Möglichkeiten.

Dieser sechste und überarbeitete Entwurf des schulinternen Förderkonzeptes entstand in Verantwortung der Förderkoordinatorin, welche in Personalunion auch Sprachlernberaterin der Schule ist, und einiger ausgewählter Fachlehrer:innen und einer Sonderpädagogin  in enger Absprache mit der Schulleitung und dem Kollegium. Seit dem 1.8.2020 ist Carola Sahlmann Förderkoordinatorin unserer Schule.

 

  1. Grundsätze der Förderung

Grundsätzlich ist der zentrale Ort der Förderung eines jeden Kindes der Klassenraum. Jedes Kind ist willkommen und wird von den in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräften selbstverständlich unterrichtet. Förderung findet demnach hauptsächlich im Regelunterricht statt und das Klassenteam und die Klassengemeinschaft bilden das »Herz« der Förderung.

 

Die Vielfalt des Lernens und Diversität ist gelebtes Prinzip an unserer Schule. Wir erleben zurzeit eine Veränderung durch den Wechsel von KESS 4 zu KESS 5. Eine zunehmend große Gruppe der Kinder kann in vorgegebenen Strukturen selbstständig arbeiten. So bleibt für Kinder, die mehr Aufmerksamkeit benötigen, mehr Zeit für intensivere Zuwendung.

 

Das zentrale, wichtigste Förderangebot für alle Kinder ist ein guter Unterricht.

Hierzu zählen u.a. 

  • individualisierte Lernangebote, die sich an Kompetenzen orientieren
  • offene und komplexe Aufgaben
  • regelmäßige Übungszeiten
  • individuelle Begleitung und Unterstützung
  • kooperative Lernformen
  • klare Regeln und Rituale
  • der Klassenrat als wichtiger Baustein des sozialen Lernens
  • Lernen in Projekten (weitere Inhalte s. Konzept Unterrichtsentwicklung).

 

Differenzierte Arbeitsmaterialien (z.B. Texte auf mehreren Leseniveaus, verschiedene Übungshefte) und das Arbeiten an individuellen Zielen im eigenen Tempo sind in allen Klassen selbstverständlich.

Spezielle, additive Förderangebote für einzelnen Kinder oder kleine Gruppen sollen eng mit dem täglichen Unterricht verknüpft werden und für das Kind keine Belastung sein. Dies sind entscheidende Ziele der gemeinsamen Förderplanung.

 

In der Schule werden die Unterschiede zwischen den Kindern als Chancen für das gemeinsame Lernen wahrgenommen und nicht als Probleme, die es zu überwinden gilt. Jedes Kind soll individuell gefordert und gefördert werden, um möglichst viel zu lernen und seine Persönlichkeit entfalten zu können. Gegenseitige Wertschätzung und klare Regeln für ein friedliches Miteinander bilden die Basis des Schullebens.

 

  1. Diagnostik des individuellen Förderbedarfs

Diagnostik soll dazu dienen, die Kinder besser zu verstehen und genauer auf mögliche individuelle Bedarfe eingehen zu können. Sie ist weder Selbstzweck noch soll sie zur Etikettierung und »Auslagerung« der Förderung führen. Diagnostische Situationen sollen nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass das Kind gestärkt aus der Situation heraus geht und stolz sein kann auf das, was es geschafft hat.

In diesem Sinne sehen wir Diagnostik als einen Baustein der Förderung an, der in die normale Unterrichtsplanung einfließt und einen direkten Bezug zum Lernen des Kindes hat.

 

3.1 Vorstellung der 4 ½ Jährigen

Das früheste von der Grundschule verwendete Diagnoseverfahren ist die Viereinhalbjährigen Vorstellung zwischen November und Januar. Die Abteilungsleiterin der Schule koordiniert die Vorstellung der 4 ½ Jährigen. Sie stellt ein Team zusammen, welches die Gespräche durchführt. So sind neben der Abteilungsleitung auch die Schulleitung, die Förderkoordinatorin, die Fachkraft für besondere Begabungen und die Kollegin für Unterrichtsentwicklung involviert. Die Kolleginnen aus dem Schulbüro unterstützen tatkräftig bei der Organisation der Durchführung.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Eltern von kompetenten und erfahrenen Personen beraten werden und dass eine Einschätzung des Förderbedarfs der Kinder verlässlich gelingt. Die Situation ist so gestaltet, dass das Kind Lust auf die Schule bekommt und Stolz entwickelt auf das, was es bereits kann. Die Eltern sollen Gelegenheit bekommen, Fragen zu stellen und sich über die Angebote der Schule zu informieren.

Besondere Auffälligkeiten des Kindes, ein evtl. bestehender Sprachförderbedarf, sonstige Entwicklungsverzögerungen oder ein erhöhter individueller Förderbedarf aufgrund einer spezifischen Behinderung können im Rahmen dieser Gespräche frühzeitig erkannt werden. Sollte dies der Fall sein, so werden weitere vorschulische Maßnahmen eingeleitet, um einen guten Schulstart zu ermöglichen.

Am Ende der gesamten Vorstellungsrunde besprechen die Abteilungsleiterin und die Förderkoordinatorin alle offenen Fragen, legen Maßnahmen und Zuständigkeiten fest und informieren ggf. die Eltern über das weitere Vorgehen. Die Förderkoordinatorin legt eine Liste mit Kindern an, die einen vermuteten speziellen Förderbedarf haben, meldet diese dem ReBBZ und veranlasst die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Gutachtens.

Kinder, die in ihrer Entwicklung Auffälligkeiten zeigen, werden von der Förderkoordinatorin nach Absprache mit den Eltern im Frühjahr nochmals zu einer Beratung in die Schule eingeladen.

 

  1. 2 Diagnostik in der Vorschule

Das zentrale Diagnoseinstrument in der Vorschule ist – neben der zentralen, täglichen Beobachtung während des Unterrichtgeschehens – die HAVAS –Bildergeschichte (HAVAS Hamburger Verfahren zur Analyse des Sprachstands Fünfjähriger). Hierbei liegt das mündliche Erzählen einer Bildergeschichte im Zentrum. Das Kind wird von der Lehrkraft dazu aufgefordert, zu der sechsteiligen Bildfolge „Katze und Vogel“ zu erzählen. Danach hat die Lehrkraft die Aufgabe das Gesagte mit Hilfe eines Auswertungsbogens zu analysieren. So erhält sie Hinweise auf die sprachliche Kompetenz des Kindes und es können Rückschlüsse auf die Schwerpunkte einer individuellen Sprachförderung gezogen werden.

Darüber hinaus ist die Förderkoordinatorin das gesamte Jahr über ansprechbar für die Kolleginnen der VSK. So ist sie im Bilde über eventuelle besondere Bedarfe und steht für Nachfragen zur (sonder-) pädagogischen Förderung zur Verfügung. Durch die Umsetzung der Sprachförderung §28a sind ausgeprägte Sprachförderbedarfe bekannt. Falls darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen, bietet sie gezielte Beobachtungen und eventuelle inner- oder/ und die Planung außerschulischer Diagnostik in den Förderbereichen Sprache/ Lernen/ Emotionale und soziale Entwicklung an.

Für Schüler:innen, die erst seit kurzem in Deutschland sind, gibt es die Möglichkeit sogenannte Sprach- und Kulturmittler zu engagieren. Dafür bedarf es einen gesonderten Antrag bei der Schulbehörde zu stellen und dies ist uns in diesem Schuljahr geglückt. So unterstützt uns in den Vorschulklassen jeweils 1 Sprach- und Kulturmittler. 

Zum Ende der Vorschulzeit hin bedarf es für die Planung der Zusammensetzung der ersten Klassen gute Übergabegespräche. Diese sind äußerst hilfreich, um den Start in Klasse 1 möglichst reibungslos verlaufen zu lassen.

 

3.3 Diagnostik in der Grundschule

Zu Beginn eines jeden Schuljahres und insbesondere in der Schuleingangsphase im ersten Jahrgang liegt die besondere pädagogische Arbeit darin, ihre Aufmerksamkeit auf die Beobachtung des Lernstandes zu richten. Erfahrungsgemäß gewinnen Klassenlehrer:innen und Fachkräfte in diesem Zeitraum  bereits einen guten und fundierten Überblick, welchen Kindern der ersten Klassen ein besonderer Förderbedarf zuteil kommen sollte.

Anschließend an diese erste Phase im Schuljahr, die sich bis zu den Herbstferien erstreckt, findet eine Differenzierungskonferenz statt. Während dieser Konferenz werden individuelle Förderpläne erstellt. Die Kolleg:innen, die gemeinsam in einer Klasse unterrichten, setzen sich zusammen und beratschlagen darüber, für welche Kinder individuelle Ziele festgelegt werden sollten, um einen Lernzuwachs zu erreichen.

Im ersten Schulhalbjahr sind die Förderlehrkräfte im Unterricht integrativ tätig und stehen den Klassenlehrer:innen unmittelbar zur Seite, um im Klassenverband förderbedürftige Kinder zu identifizieren und zeitgleich zu fördern. Ab dem zweiten Schulhalbjahr werden die als förderbedürftig erkannten Kinder weiterhin integrativ durch Differenzierungslehrkräfte gefördert und darüber hinaus in Kleingruppen gesondert gefördert (siehe Lernförderung).

 

In den Jahrgängen 1-4 werden verbindlich verlässliche Diagnoseinstrumente angewendet, um den Lernstand der Kinder herauszufinden, Fortschritte oder Schwierigkeiten im fachlichen Lernen zu erkennen und daraus Schlussfolgerungen für geeignete Fördermaßnahmen zu ziehen.

Im Fach Deutsch:

  • Das leere Blatt (zu Beginn der 1. Klasse)
  • Sofa-Test (1. JG im November/ im Februar/ im Juni)
  • Schulleistungstestung: Schnabel (JG 1-4 im Januar und Juni)
  • Schulleistungstestung: Stolperwörterlesetest (JG 1-4 im Juni)
  • Lernkontrollen aus den Lehrwerken (Flex & Flora)
  • KERMIT

 

Im Fach Mathematik:

  • HaReT (JG 1-4 im September)
  • Lernkontrollen aus den Lehrwerken (Mini Max)
  • KERMIT
  • Zareki

 

Sobald ein Ergebnis im Schnabel unter den Prozentrang von 15 fällt und/oder dem Stolperwörterlesetest (STOLLE) unter den Prozentrang von 10 fällt, ist das jeweilige Kind förderberechtigt und erhält Sprachförderung in einer Kleingruppe.

Förderung im mathematischen Bereich erhält ein Kind, wenn das HaReT-Ergebnis (Hamburger Rechentest) unter 15 fällt (siehe Lernförderung).

Wenn ein Kind in beiden Fächern auffallend schwache Ergebnisse in den Schulleistungstestungen vorweist, werden ggfs. weitere diagnostische Schritte vorgenommen, um einen sonderpädagogischen Förderbedarf auszuschließen oder eine Teilleistungsstörung  besser diagnostizieren zu können.

Der Lernstand, die Fördermaßnahmen und deren Überprüfung werden ebenso schriftlich fixiert, wie Elterngespräche und andere, das Kind betreffende Maßnahmen. Die hierzu entwickelten Formulare  werden in Fach- bzw. Fallkonferenzen unter Berücksichtigung des zu erreichenden Lernstandards und der für unsere Schule wichtigen bedeutenden Förderbereiche und –Ziele möglichst genau ausgefüllt. Sie dienen als Grundlage für Lernzielvereinbarungen, mögliche Förderpläne oder Eltern-Kind-Gespräche. Eine regelmäßige Überarbeitung und Evaluation dieser Individuellen Förderpläne vor allem im Blick auf die Praktikabilität und Aktualität wird vorgenommen. So erfolgt im Laufe des zweiten Halbjahres eine weitere Differenzierungskonferenz, in der auf die Lernentwicklung der Kinder geschaut wird.

 

3.4 Sonderpädagogische Diagnostik

 

3.4.1 Vermuteter sonderpädagogischer Förderbedarf LSE in den Jahrgängen VSK, 1, 2

 Entwickelt sich aufgrund der regelhaften sowie der individuellen Förderdiagnostik ein Anhaltspunkt auf sonderpädagogischen Förderbedarf bei einem Kind in den Klassenstufen VSK, 1 und 2, der noch nicht vor der Einschulung bekannt war, müssen von der Schule kurzfristig Ressourcen bereitgestellt werden, damit eine Sonderpädagogin/ ein Sonderpädagoge in intensiver Zusammenarbeit mit dem Kind selbst, den Eltern und dem Klassenteam überprüfen kann, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder sozial-emotionale Entwicklung vorliegt. Dazu stehen der Sonderpädagogin verschiedene diagnostische Instrumente zur Verfügung. Bei Bedarf kann das ReBBZ zur Beratung und diagnostischen Unterstützung hinzugezogen werden. Sehr hilfreich ist es, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus so gut ist, dass auch schon vorhandene außerschulische ärztliche Berichte etc. mit aufgenommen werden können. Die schulinterne Überprüfung und schulische Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (ohne offiziellen Bescheid) wird in einem diagnosegestützten Förderplan festgehalten und jährlich überprüft und fortgeschrieben.

 

3.4.2 Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarf LSE in den Jahrgängen 3 und 4

 

DirK –Diagnostik in regionaler Kooperation

Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder soziale und emotionale Entwicklung (LSE) wird in Jahrgang 3 Kontakt zum ReBBZ aufgenommen. In einem vorgegebenen Verfahren wird nun gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen des ReBBZ beratschlagt, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, um einen guten Übergang in Jahrgang 5 zu gewährleisten. Die Schule hat Mitte des dritten Jahrgangs die Aufgabe Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf dem zuständigen ReBBZ zu melden. In enger Absprache mit der Förderkoordination haben die Klassenlehrer:innen und die zuständigen Sonderpädagog:innen die Aufgabe die notwendigen Unterlagen für die Meldung bereit zu stellen. In einer nächsten Phase des Verfahrens kommen die Mitarbeiter:innen vom ReBBZ für Hospitationen im Unterricht sowie für weitere diagnostische Testungen in die Schule. Gemeinsam im Rahmen einer Förderkonferenz wird über die Bedarfe der Kinder beraten und es kommt zu der Entscheidung für oder gegen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Eltern sowie die Schule werden mündlich sowie schriftlich per Bescheid über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Der Dokumentationsbogen sowie der Bescheid werden in der Schülerakte abgeheftet.

 

3.4.3 Diagnostik bei speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Diagnostik bei vermutetem speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt in enger Absprache mit dem ReBBZ und in Kooperation mit den speziellen Sonderschulen oder der Beratungsstelle Autismus. Die speziellen Förderbedarfe in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Autismus werden durch ein sonderpädagogisches Gutachten ermittelt. Unsere Sonderpädagog:innen führen, sofern möglich, eine erste Diagnostik durch und schicken den So8 (Punkt 1-8) an unser zuständiges ReBBZ. Die weitere Diagnostik übernimmt dann die spezielle Sonderschule. Die Feststellung des Förderschwerpunktes obliegt nicht der Verantwortung der Schule, sondern der Schulbehörde.

 

 

  1. Planung und Organisation der Fördermaßnahmen

Die Förderung an der Schule Bahrenfelder Straße stellt sich sehr vielfältig dar. Die Koordinierung der einzelnen Maßnahmen und Angebote erfolgt durch die Förderkoordination in Absprache mit der Schulleitung und der jeweiligen Klassenleitung. Die Förderkoordination ist im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung und gibt Informationen per Mail, per Zettelpost in den Fächern oder über die Lehrerkonferenzen weiter.

 

4.1. Förder- und Fallkonferenzen

Zwei mal im Jahr findet eine obligatorische Differenzierungskonferenz statt. In den Differenzierungskonferenzen setzen sich die Kolleg:innen einer Klasse als Team zusammen (Klassenleitung, Fachlehrer:innen, Sonderpädagoge/in), um über Kinder zu sprechen, die besondere Bedarfe haben. Gemeinsam erstellen die Kolleg:innen individuelle Förderpläne. Die erste ‚Diff-Konferenz‘ des Schuljahres findet vor den Herbstferien statt. Die zweite ‚Diff-Konferenz‘ zu Beginn des 2. Schulhalbjahres. In dieser Konferenz sollen die zuvor festgelegten Ziele evaluiert werden und ggfs. neue Ziele bestimmt werden.

 

Zweimal pro Schuljahr werden Förderkonferenzen durchgeführt, in denen alle Kinder einer Klasse  besprochen werden. Dafür nimmt die Förderkoordinatorin zum Halbjahr an einer der regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen eines Jahrgangs und am Ende des Schuljahres an den Zeugniskonferenzen teil.

An den Teambesprechungen nehmen die jeweiligen Klassenlehrer:innen des Jahrgangs teil, aber auch vereinzelt Fachlehrer:innen, die in dem Jahrgang unterrichten und bei Bedarf auch der/die zuständige Sonderpädagoge/-in des Jahrgangs/ und/oder die Beratungslehrerin. An den Zeugniskonferenzen nimmt noch zusätzlich die Schulleitung teil.

Die Förderkoordinatorin wirkt bei der Stundenplanung mit, insbesondere bei der Verteilung der Differenzierungsstunden, der Förder- und Forderstunden, der Sonderpädagogikstunden und der Lernförderstunden. So soll eine individuell zur Klassenzusammensetzung passende Verteilung der Förderressource gewährleistet sein.

 

Ein wichtiges und zentrales Austauschgremium an unserer Schule sind die Teamtreffen der einzelnen Jahrgänge und des in diesem Schuljahr neu gegründeten Beratungsteams. Dort werden diverse aktuelle Anliegen miteinander besprochen.

Für eine erste Förderkonferenz in Jahrgang 1 nimmt die Förderkoordinatorin an einem Teamtreffen teil. Dieses erfolgt im Oktober nachdem die Kinder ihre ersten Schulwochen hinter sich gebracht haben und sich die Klassenlehrer:innen so einen ersten umfassenden Eindruck verschaffen konnten. In der Förderkonferenz nehmen immer alle (Fach-) Kolleg:innen teil, um für alle Beteiligten einen möglichst umfassenden Blick auf die Kinder zu ermöglichen. Im Sinne eines „Screenings“ werden Informationen zum Lernen, dem Verhalten und den Lebensverhältnissen zusammengetragen, Fragen erfasst und mögliche Probleme geschildert. Besondere Bedarfe und Beobachtungsaufträge werden notiert, beschlossene Diagnostik- und Fördermaßnahmen festgehalten und konkrete Arbeitsaufträge an einzelne Personen vergeben. Das Protokoll der Förderkonferenz (in einheitlicher Formatvorlage, digital) bildet die Grundlage für die nächste Konferenz und wird dann aktualisiert. In den Gesprächen bemühen wir uns in jedem Schuljahr den Bedarfen der Kinder und den zugewiesenen Ressourcen möglichst gerecht zu werden. Dabei berücksichtigen wir den Aspekt der „Überförderung“ eines einzelnen Kindes als Form der Überforderung bei zu vielen gleichzeitigen Förderschwerpunkten. In Fall- und Zeugniskonferenzen wird über die Förderbedarfe und das Lernvermögen der einzelnen Kinder abgestimmt.

 

Fallkonferenzen werden von der Förderkoordinatorin zweimal im Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf initiiert. Die Förderkoordinatorin erinnert die Klassenleitung und den/die Sonderpädagoge/-in an die Notwendigkeit eines Treffens. Wenn nötig kann die Förderkoordinatorin zur Beratung hinzukommen. Während einer Fallkonferenz wird der sonderpädagogische Förderplan gemeinsam im Team erstellt. Dafür treffen sich die beteiligten Kolleg:innen (KL, FL Sopäd) einmal im Jahr, und tauschen sich über das jeweilige Kind aus. Die vorrangig wichtigen Ziele für das Kind werden schriftlich festgehalten und die Umsetzung im Schulalltag besprochen.

Die Sonderpädagogin des jeweiligen Teams ist für die Dokumentation, Fortschreibung und Evaluation des Förderplans verantwortlich. Dieser sollte mindestens zweimal jährlich aktualisiert werden. Ein Förderplan pro Jahr wird im Schülerbogen abgelegt. 

Sofern Stolpersteine oder diverse Fragen während der Arbeit auftauchen, haben die Kolleg:innen der Schule das Angebot eine ‚Sprechstunde‘ der Förderkoordinatorin in Anspruch zu nehmen. Dafür können sich die Kolleg:innen auf einem Zettel im Lehrer:innenzimmer anmelden und mit einer Kurznotiz zum Anliegen der Förderkoordinatorin die Chance geben sich angemessen auf das Treffen vorzubereiten.

Sofern es akute Anliegen und Bedarfe zum intensiven Austausch gibt, können unterjährig zusätzliche Förder- und Fallkonferenzen stattfinden. Diese Treffen können kurzfristig organisiert werden. Dazu eingeladen werden die jeweiligen Kolleg:innen, die mit dem Fall befasst sind und an einer Planung der nächsten Handlungsschritte beteiligt sein sollten.

 

4.2 Sprachförderung §28

Als Grundbausteine der Sprachförderung an unserer Schule dienen die klassischen Elemente der „Durchgängigen Sprachförderung“ und der „Additiven Sprachförderung“. In Anbetracht der immer geringeren Sprachförderzuweisungen – vor allem nach Veränderung des KESS-Faktors von 3 auf 4 im Jahr 2013, nun sogar von 4 auf 5 im SJ 21/22 – versuchen wir die integrierte Förderung im Regelunterricht zu berücksichtigen. Mithilfe von gezielter und themenbezogener Wortschatzarbeit, kooperativen Arbeitsformen, offenen Aufgabenformaten, klarer Lehreransprache und vielfältigen Differenzierungsmaterialien zusätzlich zu den gängigen Lehrwerken, begegnen wir den unterschiedlichen Sprachniveaus der Kinder in allen Fächern.

Ab der ersten Klasse findet eine integrierte Förderung statt, die so früh wie möglich im Klassenverband erfolgt. Die Anzahl der Differenzierungsstunden orientiert sich nach den Bedarfen in den Klassen. Eine Differenzierungslehrkraft begleitet einzelne Schüler:innen, die Schwierigkeiten im Lautieren/später Schreiben und Lesen haben. Wenn möglich ist die Differenzierungskraft mit der Klasse als Fachlehrer:in vertraut. Ziel dieser Entscheidung ist der präventive Charakter der Sprachförderung. Die Kinder bleiben frei von jedem Stigma in der gewohnten Gruppe und haben die Chance im Regelunterricht besonders begleitet und gefördert zu werden. Auf diese Weise kann eine kooperative Förderung stattfinden, die den Grundstein zur Sprachförderung in den folgenden Klassenstufen legt.

Seit dem Schuljahr 2016/17 findet in allen Klassenstufen eine integrative Differenzierung im Klassenverbund statt. Wir haben uns als Schule dafür entschieden, dass die Förderung und Forderung aller Kinder jederzeit integrativ im Regelunterricht stattfinden muss. Auf diese Weise verzichten wir auf zeitkostende Wegezeiten und profitieren davon, dass zwei Lehrer:innen zur selben Zeit auf die Bedürfnisse der bedürftigen Schüler:innen eingehen können.

Ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse werden Kinder, welche im Schnabel mit Prozentrang 15 und/oder STOLLE (StolperWörterLesetest) mit Prozentrang 10 und darunter abschneiden, besonders in den Blick genommen und gesondert im Klassenverbandgefördert. Für diese Kinder wird ein Individueller Förderplan angelegt, welcher in einer Differenzierungsmappe für alle Lehrer:innen der Klasse im Klassenraum zur Verfügung steht. Die Förderkoordinatorin behält die kritischen Leistungen der Kinder über dem Prozentrang 10/bzw 15 mit den jeweiligen Klassenlehrer:innen im Blick. Die Differenzierungsstunden für die zweiten Klassen finden ebenfalls integrativ im Regelunterricht statt.

In der dritten und vierten Klasse gelten die gleichen Voraussetzungen für den Differenzierungsbedarf, wie in der zweiten Klassenstufe. Jedoch finden einige additive Differenzierungsstunden parallel zum Regelunterricht oder am Nachmittag statt. Gruppen von max. fünf Kindern werden im Bereich der Sprachförderung gefördert. Die Umsetzung orientiert sich am Hamburger Sprachfördermodell.

Je nach Anzahl der sprachförderbedürftigen Schüler:innen und deren Förderschwerpunkten (Lesen und/oder Rechtschreiben) überdenken die Förderkoordinatorin zu jedem Halbjahr, ob jahrgangsübergreifende oder schwerpunktbezogene Differenzierungsgruppen eingerichtet werden.

Der Sprachförderunterricht wird von unterschiedlichen Lehrkräften durchgeführt. Dabei kann nicht immer berücksichtigt werden, dass die Lehrer:innen die Kinder aus dem Deutschunterricht kennen oder in unterschiedlichen Differenzierungsstunden dieselbe Lehrkraft die Schüler:innen begleitet. Zudem müssen Differenzierungsstunden immer wieder ausfallen, da Vertretungsreserven aufgebraucht sind. Die Schulleitung stellt die Differenzierungsstunden in ihrer Planung des Vertretungsunterrichts bewusst an die letzte Stelle und zieht andere Vertretungsoptionen vor. Dieser Schwachstellen sind wir uns sehr wohl bewusst. Dennoch gelingt uns an dieser Stelle noch kein vollständig zufriedenstellendes Konzept.  

 

4.3 Lernförderung

Fördern statt Wiederholen/Lernförderung § 45

Im Rahmen der Verankerung der Inklusion in der Regelschule sollen wir als Schule Schüler:innen so „(…) fördern, dass die Stärken weiter ausgebaut und Schwächen ausgeglichen werden.“(Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung. Integriertes Förderkonzept; HH 2014; S. 7)

Kinder, deren Leistungen die Mindestanforderungen des Bildungsplanes nicht erfüllen, erhalten eine zusätzliche Lernförderung. Über die Notwendigkeit einer Lernförderung in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik wird in den Zeugniskonferenzen bzw. den pädagogischen Halbjahreskonferenzen entschieden. Zu Grunde liegen die Ergebnisse der regelmäßig stattfindenden Schulleistungstestungen. Wenn ein Schüler/eine Schülerin einen bestimmten Wert unterschritten hat, ist es förderberechtigt. Darüber hinaus soll an unserer Schule nicht ‚die blanke Zahl‘ über eine Förderberechtigung entscheiden. Individuelle Gespräche zwischen Klassenleitung und Förderkoordination führen zu einer abschließenden Entscheidung, für welche Kinder eine zusätzliche Förderstunde gewinnbringend sein kann.

Sobald die Entscheidung steht, wird eine Lern- und Fördervereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird die Fördermaßnahme festgelegt. Danach erfolgt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, in dem die Eltern über die Fördermaßnahme informiert werden.

Nach erfolgter Förderplanung und Abschluss einer Lern- und Fördervereinbarung erfolgt die Planung und Verteilung der Ressourcen durch die Förderkoordination in Absprache mit der Schulleitung. Bei der Verteilung der Ressourcen handeln wir nicht nach ‚Gießkannenprinzip‘, sondern achten sehr genau auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Klassen. Die Ressourcen sollen dort ankommen, wo sie auch wirklich gebraucht werden. So kann es sein, dass in einer Klasse, in der mehrere Kinder mit individuellem, fachlichem Unterstützungsbedarf sitzen, mehr Lernförderressource eingeplant wird. Und dass in einer anderen Klasse, in der beispielsweise nur ein einziges Kind Unterstützungsbedarf hat, dieses Kind mit Kindern einer anderen Klasse gemeinsam Lernförderung in einer Kleingruppe erhält.

 

Die Förderung wird von Kolleg:innen übernommen und eine weitere Honorarkraft mit pädagogischer Erfahrung (zurzeit eine Kollegin mit absolviertem Lehramtsstudium) unterstützt uns bei dieser Aufgabe. Die Kolleg: innen, die die Förderung übernehmen, sind im engen Austausch mit den Klassenlehrer:innen. Gemeinsam besprechen sie geeignete Fördermaßnamen, die im individuellen Förderplan schriftlich festgehalten wurden. Ebenfalls können die Kolleg:innen miteinander besprechen, ob die Förderung inklusiv oder in (klassenübergreifenden) Kleingruppen (meist 4 oder 5 Kinder) stattfinden soll.  Die Kursleiterinnen bekommen ein gelbes Heft, in dem die Anwesenheit der Schüler:innen sowie die durchgeführten Inhalte stichwortartig notiert werden.

 

Für die Organisation der Lernförderung ist die Förderkoordinatorin verantwortlich. Sie nimmt Kontakt zu möglichen Kursleiter:innen auf und bespricht alle weiteren Inhalte, organisatorischer und pädagogischer Art, mit ihr. Die Förderkoordinatorin stellt die Lerngruppen zusammen, organisiert Zeiten und Räume und steht für alle Fragen zum Thema zur Verfügung. Zurzeit finden die Lernförderkurse teilweise am Vormittag parallel zum Unterricht, teilweise aber auch nach dem Unterricht ab 13 Uhr statt. In Jahrgang 1 findet die Lernförderung noch nicht im 1. Halbjahr statt. Die Schüler:innen sollen sich zunächst einmal im Schulalltag ankommen und einfinden. In diesem Zeitraum machen die Klassen- und Fachlehrer:innen erste Beobachtungen  und ziehen ihre Schlüsse. Ab dem 2. Halbjahr können die Schüler:innen Lernförderung erhalten.

 

Zu Beginn der Förderung finden Absprachen zwischen der Klassenleitung/dem Klassenteam  und der Kursleitung statt. Es wird geklärt, welche Inhalte vorrangig geübt und vertieft werden sollen. Sobald ein individueller Förderplan vorliegt, wird dieser auch der Förderlehrkraft zur Verfügung gestellt. Im Förderraum befinden sich geeignete Förder- und Hilfsmaterialien, die je nach Schwerpunktsetzung der Förderung erweitert werden können. Die Kursleiterinnen bringen zum einen geeignete Aufgaben mit, zum anderen bringen die Kinder auch ihre Arbeitshefte oder Arbeitsblätter mit tagesaktuellen Aufgaben mit.

Sollte es zu Problemen in den Lerngruppen kommen, wird die Förderkoordinatorin eingeschaltet und gemeinsam wird beratschlagt, wie weiter verfahren werden soll.

 

4.4 Nachteilsausgleich

Mithilfe des Nachteilsausgleichs sollen Einschränkungen im Lernen und in der Leistungserbringung ausgeglichen werden (können).

Schüler:innen, die zum anspruchsberechtigten Kreis gehören, haben einen Anspruch auf den Nachteilsausgleich. Wichtig ist dabei, dass bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs die fachlichen Anforderungen unberührt bleiben.

Für Schüler:innen, die eine diagnostizierte Lese und/oder Rechtschreibschwäche (LRS) oder eine diagnostizierte Rechenschwäche (Dyskalkulie) haben, besteht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Ebenfalls für Schüler:innen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung aufweisen, kann der Nachteilsausgleich geltend gemacht werden.

Durch den Nachteilsausgleich werden dem Kind Hilfen im Schulalltag gegeben, die das Lernen erleichtern sollen. Der Zugang zu Fachinhalten und Aufgabenstellungen soll erleichtert und damit deren Aneignung sowie der Nachweis des Gelernten ermöglicht werden. Insbesondere führt ein Nachteilsausgleich dazu, dass sie in den Zeugnissen von der Bewertung einzelner Kompetenzen befreit werden können.

Der Nachteilsausgleich wird in der Schülerakte schriftlich auf einem dafür erstellten Formular festgehalten. Auf diesem Formular wird festgehalten, in wie fern der Nachteilsausgleich im Schulalltag umgesetzt wird. Alle Beteiligten unterschreiben die abgesprochenen Maßnahmen.

 

4.5 Förderung bei Teilleistungsstörungen

Außerunterrichtliche Lernförderung (AuL)

Die außerunterrichtliche Lernförderung kann über die Schule für Kinder mit einer Teilleistungsschwäche in den Bereichen Rechtschreibung und/oder Lesen sowie Rechnen beim ReBBZ beantragt werden. Hinweise auf das Vorliegen einer Teilleistungsstörung geben die regelhaft durchgeführten Diagnoseverfahren.  (Schulleistungstestungen). Bei Bedarf werden die Eltern über die Möglichkeit der Antragsstellung informiert. Für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben kann sie von Jahrgangsstufe 3-6 beantragt werden und für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen für die Jahrgangsstufe 2-4. Für die Beantragung müssen diverse Unterlagen an das ReBBZ verschickt werden. So muss u.a. eine Intelligenztestung vorliegen. Diese Testung wird in Absprache mit der Förderkoordinatorin von unserer Kollegin durchgeführt, die für den Bereich ‚Besondere Begabungen‘  verantwortlich ist. Die Fachlehrkräfte untermauern den Antrag mit weiteren Belegen aus dem Unterricht und den Zeugnissen. Die Schulleitung muss der Antragsstellung zustimmen und unterzeichnen.  Das ReBBZ prüft den Antrag, schickt ihn an  die Schulbehörde und dort wird der Antrag bewilligt oder abgelehnt. Im Falle einer Bewilligung der außerschulischen Lernförderung unterstützt die Schulbehörde die Familie finanziell für ein Jahr. Es handelt sich allerdings um eine Zuzahlung. Ein Eigenanteil bleibt.

Alle Unterlagen finden sich als Ausdruck in einem AuL-Ordner in der Schule, lassen sich aber auch auf der Internetseite der BSB online ausfüllen und herunterladen.

 

4.6  soziales Lernen

4.6.1 Kinderkonferenzen

Zum sozialen Lernen gehört die Förderung eines Verständnisses von Demokratie und Mitbestimmung. Auch die Erfahrung, Verantwortung für eine Entscheidung zu übernehmen, ist ein wichtiger Bestandteil dieses Lernprozesses. Alle 8 Wochen findet eine Kinderkonferenz unter der Leitung einer Lehrerin statt. Mitglieder dieser Kinderkonferenz sind die Klassensprecher:innen aller Klassen der Schule. In dieser Konferenz haben die Schüler:innen die Möglichkeit, zu Belangen der Schule Vorschläge zu machen, Entscheidungen zu treffen und die Meinung der Schülerschaft zu äußern. Der Austausch mit den Klassen über diese Inhalte findet über die Klassensprecher statt. Die Kinderkonferenz ist das entscheidende Gremium, um Partizipation für die Kinder zu ermöglichen.

 

4.6.2 Kombüse (Vorreiter unseres Hafenkonzepts)

Aufgrund der erschwerten Pandemiebedingungen konnten wir unser Hafenkonzept (siehe Anhang) nicht wie erhofft zum Leben erwecken. Übergangsweise soll nun die ‚Kombüse‘ insbesondere für unsere Schüler und Schülerinnen mit besonderen emotionalen und sozialen Bedarfen geöffnet sein. In der Kombüse kann in einem sehr individuellen Rahmen mit einzelnen Kindern gearbeitet werden. Der Raum wurde mit ansprechenden Materialien und einer Entspannungsecke ausgestattet. Insgesamt befindet sich dieser Bereich allerdings noch im Aufbau. Unser Kollege der sozialen Arbeit nutzt die Kombüse für Projekte im Rahmen des sozialen Lernens. So erhalten hier Schüler:innen mit besonderen Bedarfen im sozialen und emotionalen Bereich die Möglichkeit der besonderen Zuwendung durch pädagogische Mitarbeiter:innen und es erwartet sie ein geschützter Raum, in dem sie in kleinen Gruppen oder in Einzelgesprächen Konflikte besprechen können, sie angeleitet werden und Lösungsideen aufgezeigt werden. Aber auch soll hier Raum gegeben werden, um zu entspannen, ein Gemeinschaftsspiel zu spielen oder auch in entspannter Atmosphäre verpasste Lerninhalte aufzuholen. 

 

4.7 Schulbegleitung

Schulbegleiter:innen kommen nur zum Einsatz, wenn es von Seiten der Schule nicht möglich ist, den besonderen Hilfebedarf des Kindes abzudecken. Zunächst wird durch die Schulleitung und die Förderkoordinatorin geprüft, ob es andere Möglichkeiten gibt, z.B. durch eine veränderte Organisation in der Klasse/am Nachmittag, durch Verschiebung von Ressourcen in die Klasse, durch Beratung, besondere Hilfsmittel o.ä.

Erst wenn der individuelle Bedarf an Hilfen die Möglichkeiten der Schule übersteigt, beantragt die Förderkoordinatorin je nach Förderschwerpunkt beim ReBBZ oder der BSB-Abteilung für Eingliederungshilfe eine Schulbegleitung.

Eine Schulbegleitung soll immer zur Teilhabe des Kindes an den Aktivitäten seiner Klasse und zu möglichst viel Selbständigkeit des Kindes beitragen. Aufgabe des Klassenteams, besonders der Sonderpädagogin, ist die Anleitung und der rege Austausch mit der Schulbegleitung, um gemeinsame Förderziele abzustimmen und diese im Alltag zu verfolgen.

 

Es gibt zwei verschiedene Schüler:innengruppen für die eine Schulbegleitung in Frage kommt.

Für Schüler:innen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung, die gravierende Schwierigkeiten haben den Schulalltag ohne individuelle Begleitung zu bestreiten, hat die Schule die Möglichkeit beim zuständigen ReBBZ eine Schulbegleitung anzufragen. Das Klassenteam (KL und Sopäd) erstellt die Anfrage mit Unterstützung durch die Förderkoordinatorin. In der Regel hat zuvor bereits mind. eine Beratungsrunde mit allen Beteiligten stattgefunden, so dass der zuständigen ReBBZ Mitarbeiterin das Kind nicht unbekannt ist. Für die Aufgabe der Schulbegleitung kommen nur Personen mit Ausbildung und pädagogischer Erfahrung in Frage, die bei einem Jugendhilfeträger angestellt sind. Diese Maßnahme gilt nur für Einzelfälle. 

Für Schüler:innen mit speziellem Förderbedarf im Bereich der körperlichen oder geistigen Entwicklung wird die Schulbegleitung bei der BSB beantragt. Zurzeit wird jedoch an unserer Schule kein Kind mit speziellem Förderbedarf beschult.

Aktuell sind 4 Schulbegleiter:innen bei uns tätig.

 

4.8 Sonderpädagogische Förderung

Wir haben derzeit an unserer Schule vier Sonderpädagog:innen, wobei eine der Sonderpädagoginnen als Klassenlehrerin eingesetzt ist. Die drei weiteren Lehrkräfte sind für die sonderpädagogische Förderung an der Schule zuständig. Sie wurden in unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachrichtungen ausgebildet, so dass viele Kompetenzen für den Umgang mit Förderbedarfen bereits in der Schule vorhanden sind. Darüber hinaus konnten wir in diesem Schuljahr einen Kollegen mit dem absolvierten Studium der sozialen Arbeit dazugewinnen, der exzellent auf die emotionalen und sozialen Belange der (sonder-) pädagogisch bedürftigen Kinder eingehen kann. Bei darüber hinausgehenden Fragestellungen kooperieren wir mit dem ReBBZ (Regionales Bildungs- und Beratungszentrum) und diversen Beratungsstellen.

Grundsätzlich findet sonderpädagogische Förderung im Rahmen und Grundgedanken der Inklusion innerhalb des Regelunterrichts statt (s. Punkt 1. „Grundsätze“). Dabei kommen je nach Klasse, Unterrichtssituation und Bedarf des Kindes unterschiedliche Organisationsformen, didaktische Ansätze, Materialien und Programme zum Einsatz.

Entscheidend für eine erfolgreiche sonderpädagogische Förderung ist die Zusammenarbeit im Klassenteam, das den Unterricht so gestaltet, dass die jeweiligen Förderziele der Kinder darin umgesetzt werden können.     

„Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. Die Förderung kann zeitweilig in gesonderten Lerngruppen erfolgen, wenn dieses im Einzelfall pädagogisch geboten ist.“

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinn § 12 HmbSG liegt vor, wenn Kinder und Jugendliche in ihren individuellen Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so weitreichend beeinträchtigt sind, dass sie ohne gezielte sonderpädagogische Förderung und Unterstützung nicht erfolgreich zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten geführt werden können. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in folgenden Bereichen festgestellt werden:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Autismus

 

Die systemische Ressource für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Sprache sowie Soziale und emotionale Entwicklung (LSE) wird den Schulen nach Gesamtschülerzahl und Sozialindex zugewiesen, ohne dass die Schule den Bedarf im Einzelnen über sonderpädagogische Gutachten nachweisen muss. Im rechnerischen Mittel aller Schulen werden vier Prozent der Grundschüler und acht Prozent der Stadtteilschüler im Bereich LSE gefördert. Pro LSE-Schüler/in werden folgende WAZ zugewiesen:

in der Grundschule: 5,03 WAZ1 (Halbtagsschule) und 5,39 WAZ (Ganztagsschule), S. 6

Im Schuljahr 2012/13 ist die erste Sonderpädagogin an der Schule beschäftigt worden. Erst im Schuljahr 2017/18 ist ein weiterer Sonderpädagoge eingestellt worden. Der Einsatz der sonderpädagogischen Ressource ist bedarfsorientiert strukturiert. Im Bedarfsfall beraten die Sonderpädagog:innen in Fallkonferenzen mit der Schulleitung, der Beratungslehrerin, der Förderkoordination und der Klassenleitung über die Begleitung der Kinder.

Die Stunden werden auf die Kinder mit diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf oder deren Verdachtsfall verteilt. Die Förderung wird von allen Beteiligten auf den Förderplan abgestimmt. Ziel ist es, die Ressourcen möglichst effektiv bei dem Kind ankommen zu lassen. Daher arbeiten die Sonderpädagog:innen möglichst drei Stunden in der  Woche mit dem einzelnen Kind oder mit einer Kleingruppe aus dem Klassenverband. Die Förderung findet sowohl im Klassenverband begleitend statt, als auch separiert von der Lerngruppe, als auch additiv.

Zurzeit werden an der Schule keine Kinder mit speziellen Förderbedarfen beschult. Sofern ein Kind mit speziellem Förderbedarf an der Schule beschult wird, bringt dies eine umfängliche Ressourcenausschüttung mit sich. Die Ressourcen sollen zu 100% beim Kind ankommen. Dafür finden regelmäßige Absprachen zwischen Förderkoordination, zuständiger sonderpädagogischer Lehrkraft, Klassenleitung und Schulbegleitung statt, um die bestmögliche Unterstützung zu erreichen.

 

Wie sieht die sonderpädagogische Förderung an unserer Schule konkret aus?

Kinder mit festgestelltem (schulintern oder per Bescheid) sonderpädagogischem Förderbedarf werden an unserer Schule durch die 3 Sonderpädagog:innen sowie die Klassen- und Fachlehrer:innen gefördert. Dies erfolgt unter der Berücksichtigung der Förderschwerpunkte:

 

Sprache:

  • sprachsensibler Unterricht inklusiv (Anbieten von Satzanfängen und –strukturen, Bereitstellung von Wortschatzmaterial, Wortschatzposter, Visualisierung von Arbeitsaufträgen)
  • Differenzierung des Unterrichtsmaterials, Freiarbeitsmaterial zu Sprachförderschwer-punkten (Artikel, Wortschatz…)
  • sonderpädagogische Sprachförderung im Förderband
  • Nachteilsausgleich (Aufgaben vorlesen, mehr Zeit in Tests und Arbeiten, ggf. Notieren von Antworten für den Schüler oder die Schülerin)

 

Lernen

  • Differenziertes Unterrichtsmaterial und Freiarbeitsmaterial (in Absprache mit dem Klassen- und Fachlehrkräften, ggf. Erstellen von individuellen Lernplänen)
  • Begleitung im Unterricht, individuelle Erklärungen, Wiederholungen, Strukturierungshilfen
  • Differenzierung der Klassenarbeiten
  • Handlungsorientiertes Zusatzmaterial (z.B. Eierkartons, Rechenrahmen, Mehrsystemblöcke, Bildkarten, Dominos…)
  • Einrichten eines Förderbandes, um gezielt die Bereiche Konzentration, Wahrnehmung und Handlungsplanung zu trainieren und um Grundlagen aufzuarbeiten
  • Konzentrationstraining (Fokussierung im Unterricht, Freiarbeitsmaterial…)

 

Emotionale und soziale Entwicklung

  • Individuelle Verhaltensziele erstellen und trainieren (Piktogramme auf dem Tisch, Sonnenheft, Verstärkersysteme…)
  • Erarbeiten von Verhaltensstrukturen mit dem Kind (z.B. Anbahnung von Freundschaften, Arbeitsverhalten, Handlungspläne)
  • Besprechen und Durchführen von Sonderregelungen (z.B. Pausenregelungen, Notfallpläne, Auszeiten, Umsetzen in andere Klassen)
  • Beziehung der Klassenlehrkraft zu dem Kind stärken, indem Sonderpädagogin ggf. die Klasse übernimmt
  • Nachteilsausgleich (Reduzierung des Lernstoffs, mehr Zeit in Tests und Arbeiten….)

 

 

4.9 Förderung bei besonderen Begabungen

Für die Förderung besonderer Begabungen hat die zuständige Kollegin ein Konzept erstellt (siehe Konzept ‚Förderung besonderer Begabungen‘).

Angebote im Bereich der Begabungsentfaltung finden zunächst im täglichen Unterricht über individualisierte Unterrichtsformen statt.

Uns fällt es jedoch zunehmend auf, dass wir mehr und mehr Kinder an unserer Schule beschulen, die ‚mehr‘ brauchen als wir im Regelunterricht bieten können. So lag es nahe, dass wir über ‚Differenzierung nach oben‘ nachdenken wollten. Im aktuellen Schuljahr haben wir Forderkurse für den Jahrgang 3 und 4 eingerichtet. In Jahrgang 3 bietet eine Schriftstellerin als Honorarkraft einen Kurs zum ‚kreativen Schreiben‘ an. In Jahrgang 4 konnten wir einen Kurs ‚Schülerzeitung‘ ins Leben rufen. Auch der naturwissenschaftliche Bereich konnte abgedeckt werden. So findet ein Kurs für den dritten Jahrgang statt, indem Experimente geplant und durchgeführt werden. Über die teilnehmenden Schüler:innen eines Halbjahres entscheiden die Lehrkräfte jeder Klasse. Dabei sind die Leistungsbereitschaft, das Interesse und die Motivation der Schüler:innen ebenso wie individuelle pädagogische Überlegungen Kriterien für die Teilnahme am Kurs. Diese Neuerung wurde mit großem Wohlwollen angenommen und soll nun in den kommenden Jahren etabliert und ausgebaut werden.

Darüber hinaus ist es nach wie vor möglich an den Wettbewerben der Mathematik teilzunehmen. Dies geschieht mit dem Ziel einerseits viele Kinder auch auf anderen Wegen für die Mathematik zu begeistern als auch Anreize für besonders begabte Kinder zu schaffen. So können interessierte Schüler:innen an der Mathematikolympiade und/ oder am Känguru-Wettbewerb teilnehmen.

Der Ganztag bietet über sein vielfältiges Kursangebot am Nachmittag aus den Bereichen Spiel und Sport, Musik, Kunst und Sprachen viele begabungsentfaltende Impulse, die für alle Kinder nach Wahl frei zugänglich sind.

 

4.10 Kommunikation mit den Eltern

Der Information der Eltern in allen Bereichen der Förderung kommt eine wichtige Rolle zu.

Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung findet in Bezug auf Vorklärung, schulische und außerschulische Diagnostik sowie die schulische Förderplanung ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern statt. Verantwortlich für die Kommunikation mit den Eltern ist die zuständige Sonderpädagogin/Sonderpädagoge gemeinsam mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer.

In allen anderen Bereichen der Förderung ist die Klassenlehrkraft für die Information der Eltern zuständig. Die Eltern müssen in Kenntnis gesetzt werden, wenn ihr Kind an additiven oder integrativen, am Schulvormittag stattfindenden, Förder- oder Fordermaßnahmen teilnimmt. Die Eltern sollten sowohl über den Anlass als auch über die grundlegenden Inhalte der Fördermaßnahme informiert werden. In einigen Fällen kann darüber hinaus ein direkter Austausch zwischen den Eltern und der Förderlehrkraft angebracht und sinnvoll sein.

Als ein zentral bedeutsames Zusammenkommen sind die zweimal im Jahr stattfindenden Lernentwicklungsgespräche zu nennen. Teilnehmer:innen an diesen Gesprächen sind das Kind, die Eltern und die Klassenlehrkraft. Sofern eine sonderpädagogische Zuständigkeit vorliegt, nimmt auch die sonderpädagogische Fachkraft am Gespräch teil. Während dieser Gespräche liegt allerdings der Fokus auf dem Kind, seinem emotionalen Befinden und seiner Lernentwicklung. Dem Austausch zwischen Lehrkraft und Eltern kommt hier weniger Bedeutung zu.

 

  1. Schulische Strukturen

5.1 Kooperationsstrukturen intern

Diverse Kooperations- und Konferenzstrukturen sind an der Schule etabliert. Neben den regelmäßig stattfindenden Lehrerkonferenzen und den wöchentlichen Teamsitzungen der GBS-Mitarbeiter:innen finden die Fachkonferenzen und die Jahrgangsteamtreffen sowie dem in diesem Schuljahr neu gegründeten Beratungsteam regelmäßig statt. Das Beratungsteam setzt sich zusammen aus Förderkoordination, Sonderpädagog:innen, dem Sozialarbeiter und der Beratungslehrerin. Darüber hinaus gibt es eine Steuergruppe als Bindeglied zwischen der Schulleitung und dem Kollegium. Um Informationen und Diskussionsstände schnell und unbürokratisch vermitteln und rückkoppeln zu können, sind jeweils ein Mitglied aus den Jahrgangsteams, die Schulleitung und die Abteilungsleitung vertreten.  Neu formiert hat sich in diesem Schuljahr die QE-Gruppe (Qualitätsentwicklung), die sich über aktuell relevante Themen austauscht und bevorstehende Lehrerkonferenzen vorstrukturiert.

Um eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen dem Vormittagsbereich und dem Nachmittagsbereich (zwischen den Lehrerkolleg:innen und den GBS-Kolleg:innen) zu gewährleisten, findet täglich eine Übergabezeit statt. Der Unterricht am Vormittag endet um 13 Uhr. Die GBS Kolleg:innen gehen jedoch bereits um 12:45 Uhr in ihre Klassen, um sich mit den Lehrkräften über das Befinden der Schüler:innen und eventuelle Vorkommnisse auszutauschen.

 

 

5.2  Räumlichkeiten

An unserer Schule wurden und werden weiterhin umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ein gut durchdachtes Raumkonzept mit der Kompartmentausstattung wird umgesetzt und im zweiten Halbjahr des SJ 21/22 fertig gestellt. Es entstehen offene und freundliche Lernbereiche, die die Kinder zu eigenständigem und kooperativem, kommunikativen Lernen anregen sollen. Ebenfalls im Entstehen befindet sich der ‚Hafen‘, der aufgrund der besonderen Pandemiebedingungen noch nicht aufleben konnte. Übergangsweise existiert die ‚Kombüse‘, die als Lernort genutzt werden kann. Inklusive Bildung soll so noch besser gelebt werden. Die Baumaßnahmen sind noch lange  nicht abgeschlossen. Bis zum SJ 24/25 soll ein Neubau entstehen, der optimal auf modernes schulisches Lernen abgestimmt werden soll. Die neuen Räumlichkeiten werden behindertengerechte Bedürfnisse berücksichtigen.

Die jetzigen Klassen- und Gruppenräume bieten Flächen für individuelles und kooperatives Arbeiten, Kreisgespräche, Lese-, Kuschel- und Spielflächen und einen Computerarbeitsplatz. Dieser wir allerdings seltener benutzt seitdem jede Klasse eine bestimmte Anzahl an I-Pads erhalten hat, die leichter handhabbar sind und flexibel am eigenen Sitzplatz genutzt werden können.

 

Unser Außenbereich ermöglicht eine aktive Pause auf vielfältige Weise. Zwei großzügige grüne Schulhöfe fordern die Schüler:innen zu vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten auf. Die Jahrgänge VSK bis 3 haben eine ‚Aktive Pause‘-Zeit in der Stundentafel gesteckt. Auf dem großen Schulhof befindet sich eine Garage in der verschiedene Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, Dreiräder etc.) und weitere Spielgeräte auf die Ausleihe warten. Dies ist eine Zeit für gemeinsames Spiel und Spaß, eine Zeit zum Abschalten.

Im Frühjahr werden unsere Hochbeete von den Kindern mit Hilfe einer Lehrkraft bepflanzt. Dafür wird die Elternschaft zu einer freiwilligen Spende aufgerufen, so dass die Kinder ihre ‚eigenen‘ und im Schulkontext gemeinsamen Blumen beim Wachsen und Blühen beobachten können.

 

5.3 Kooperationsstrukturen extern

 Zusammenarbeit mit dem ReBBZ und anderen Einrichtungen

Die Beratungslehrerin sowie die Förderkoordinatorin unterstützen den Kontakt der Schule zum ReBBZ und zu anderen Einrichtungen. Besonders zum ReBBZ hält unsere Schule beständigen Kontakt. Die Zusammenarbeit mit dem ReBBZ gestaltet sich an unserer Schule als beständige Kooperation zwischen Schule und Beratungsstelle. Die Kontaktaufnahme erfolgt vorrangig über die Förderkoordinatorin, aber nicht nur. Ebenfalls beteiligt sich die Förderkoordinatorin an regionalen Treffen.  Das Netzwerk aus verschiedenen Sonderschulen (Schwerpunkte: Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung) und Beratungsstellen (z.B. Autismus, Pädagogik bei Krankheit) wird genutzt, um die Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf möglichst optimal zu gestalten. Gleiches gilt für die Schulärzte, den JPD, niedergelassene Ärzte, diagnostische und therapeutische Einrichtungen in Hamburg. Bei Bedarf können wir uns  an die Beratungsstelle Besondere Begabungen (BbB) und die Beratungsstelle Gewaltprävention wenden. Wenn Schüler:innen unserer Schule von der Jugendhilfe oder dem Amt für soziale Dienste Hilfen erhalten, stellt die Beratungslehrerin Kontakt her und/oder eine andere Person nimmt an Hilfeplangesprächen, Runden Tischen oder anderen, notwendigen Gesprächen teil.

 

Der Hamburger Schulverein ist Träger der GBS Betreuung (ab 13.00 Uhr) und der Ferienangebote an der Schule. Die Förderkoordinatorin und die Leitung der GBS sind im stetigen Austausch über Kinder mit besonderen Bedarfen und tauschen sich über notwendige Unterstützungsmaßnahmen und wichtige Absprachen bei herausfordernden Verhaltensweisen einzelner Kinder aus. Insbesondere vor den Ferienzeiten findet ein Austausch über eventuelle Besonderheiten statt. Ggfs. werden individuelle Maßnahmen besprochen, die dann mit dem jeweiligen Ferien-Team kommuniziert werden muss.

 

Das Bücherei-Team

Zwei engagierte Kolleginnen betreuen die schuleigene Bücherei. Sie kümmern sich um die Buchbestände, Ordnung und Organisation in der Bücherei. Sie sind verantwortlich für die Koordination der Lesementor:innen von Mentor e.V.. Für Kinder, die nach Einschätzung der Förderkonferenz von Lesementoren profitieren würden, werden geeignete Personen gesucht.

 

ZSU (Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung)

Unterschiedliche Angebote des ZSU nutzen unsere Klassenstufen, um haptische Erfahrungen im Bereich der Naturwissenschaften außerhalb unseres Schulgebäudes zu sammeln. Auf diese Weise nehmen einzelne Klassen an themenbezogenen Angeboten teil und erweitern ihre in der Schule gesammelten Erfahrungen mit zusätzlichen Lernerlebnissen.  Lernen kann als ganzheitliches Paket verstanden werden und der Blick über den schulischen Tellerrand hinweg, weckt das Interesse und die Neugierde der Kinder auf positive Weise.

 

Schauspielhaus

In Zusammenarbeit mit dem Schauspielhaus profitierte unsere Schule von dem Projekt TUSCH – Theater in Schulen.

 

TheaterSprachCamp

Unsere Schule setzt sich für sprachförderbedürftige Kinder der dritten und vierten Klassen mit und ohne Migrationshintergrund ein und schlägt ihnen und ihren Eltern vor, an einem dreiwöchigen TheaterSprachCamp in den Ferien teilzunehmen. Sofern diese interessiert und einverstanden sind, engagieren sich die verantwortlichen Lehrer:innen. Ziel des TheaterSprachCamps ist die spielerische Sprachförderung mit einem „Programm aus Theaterspiel, Sprachförderung und vielerlei Freizeitspaß in der Gruppe. Ihr Kind wird seine Kenntnisse in der deutschen Sprache verbessern, das Lesen lieben lernen, an Selbstvertrauen gewinnen und sich erholen!“ (http://www.jugenderholungswerk.de/index.php?id=59)

 

  1. Ressourcensteuerung

Die Steuerung der Ressourcen ist eine komplexe Aufgabe, die die Förderkoordinatorin in enger Zusammenarbeit mit der federführenden Schulleitung übernimmt. Förderbedarfe sollen durch die regelmäßigen Förderkonferenzen und die enge Begleitung der Klassen durch Sonderpädagog:innen und der Förderkoordinatorin frühzeitig und zuverlässig erkannt werden. Die Förderkoordinatorin bündelt die Informationen über Förderbedarfe in den einzelnen Klassen und legt fest, wo Ressourcen benötigt werden und wo ggf. umgesteuert werden muss.

 

  1. Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

In den Förderkonferenzen, die zweimal pro Jahr stattfinden, wird auf der Grundlage der letzten Protokolle überprüft, ob die beschlossenen Maßnahmen durchgeführt wurden, ob sie erfolgreich waren und welche Maßnahmen weitergeführt oder neu eingeführt werden sollen.

Eine weitere Qualitätssicherung auf der individuellen Ebene erfolgt durch die Evaluation der Förderpläne: In der Sprachförderung erfolgt dies durch die Sprachlernberaterin (s. Konzept), bei der sonderpädagogischen Förderung geschieht dies im Gespräch mit den Eltern, dem Team und der Förderkoordinatorin in Fallkonferenzen.

Die Schulleitung sorgt gemeinsam mit der Förderkoordinatorin für eine ordnungsgemäße Dokumentation der Fördermaßnahmen. Für die Sprachförderung gibt es das Monitoring.